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PVscout Umtauschaktion von 1.x -> 1.9

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from 17,85 EUR

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Terms of Use

1. Allgemeines
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hinweisen des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsschluss und Schriftform
Eine vertragliche Verpflichtung entsteht erst, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung vom Auftragnehmer und Kunde schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch beide Vertragspartner wirksam. Dies gilt auch für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

3. Vertragsgegenstand
3.1 Gegenstand des Vertrages ist das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag und/oder in der Rechnung spezifizierte Software und das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen.
3.2 Vertragsgegenstand ist damit nur die gemäß Beschreibung und Anleitung grundsätzlich brauchbare Software.
3.3 Die Lieferung von Datenträgern und Zubehör ist nicht Bestandteil der Software-Lizenz.

4. Leistungsumfang
4.1 Die Solarschmiede GmbH überlässt dem Kunden die gem. Auftrag bestellte Software zur Nutzung in Form eines ausführbaren Programms. Der Kunde hat weder ein Recht am Quellcode noch an dessen Nutzung.
4.2 Der Kunde lädt die Software online von einem Downloadserver. Ein Anspruch auf Datenträger besteht nicht.
4.3 Der Kunde erwirbt das Recht, die Software auf so vielen in einem lokalen Netz eingebundenen Arbeitsstationen einzusetzen, wie er Lizenzgebühren entrichtet hat. Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen Rechnung aufgeführte Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene Sondervereinbarungen (Mengenstaffeln, unbeschränkte Lizenzen etc.). Als Arbeitsstationen im Netz gelten auch zu dem Netz gehörende Heimarbeitsplätze, zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer sowie Remote-Arbeitsplätze.
4.4 Die Beschreibung der Software stellt keine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne dar. Als Beschaffenheit der Software gilt nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Software dar.
4.5 Sofern ein Update zu einer früheren Version der Software erworben wird, wird dieses Update auf der Basis eines Lizenzaustauschs zur Verfügung gestellt. Durch die Installation und Benutzung des Updates der Software entfällt das Recht zur Verwendung und Übertragung der früheren Software-Version.

5. Eigentum
Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum der Solarschmiede GmbH.

6. Preise
6.1 Die angebotenen Kaufpreise sind bindend und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Beim Versendungskauf ist zusätzlich zum Kaufpreis eine Versandkostenpauschale zu entrichten.

7. Fälligkeit und Zahlung
7.1 Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum zu begleichen.
7.2 Ist der Kunde in Verzug, so ist die Solarschmiede GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredit, mindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

8. Urheberrecht
8.1 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Wir räumen für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, die Software auf einem einzelnen Computer zu betreiben. Dabei darf eine maschinenlesbare Sicherheitskopie angefertigt werden, die den Urhebervermerk sowie sämtliche andere Verweise auf gesetzlich geschützte Rechte, die auch auf dem Original enthalten ist, aufweist. Die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten, die Erstellung von Kopien außer zu Sicherungszwecken, die Weitergabe der Software über ein Netz oder im Wege der Datenfernübertragung sind unzulässig. Sie stellen ohne unsere Zustimmung eine Urheberrechtsverletzung dar und lösen zivil- und strafrechtliche Folgen aus.
8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Es ist ferner untersagt, das schriftliche Begleitmaterial zu vervielfältigen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen. Untersagt ist auch eine Abgabe der Software in Länder, in die dies durch das D-Export-Kontrollgesetz und dessen nähere Bestimmungen verboten ist.
8.3 Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nicht zulässig. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von der Solarschmiede GmbH bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist die Solarschmiede GmbH für entstehende Schäden nicht haftbar.

9. Pflichten des Kunden
9.1 Die überlassenen Programme sowie das Dokumentationsmaterial dürfen weder ganz noch teilweise Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zugänglich gemacht werden.
9.2 Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben der Solarschmiede GmbH an den Programmen in keiner Form verändern.
9.3 Der Kunde verpflichtet sich, der Solarschmiede GmbH den durch die Verletzung obiger Bestimmungen entstandenen Schaden, bei grober Fahrlässigkeit maximal in Höhe des Lizenzpreises, außer bei vorsätzlichem Handeln, zu ersetzen.

10. Kündigung / Rücktritt
10.1 Die Solarschmiede GmbH kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde mit der vereinbarten (An-) /Zahlung der Lizenzgebühr länger als 14 Kalendertage in Verzug ist, und/oder der Kunde nach schriftlicher Abmahnung weiter gegen eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger individualvertraglicher Regelungen verstößt.
10.2 Im Falle eines Rücktritts der Solarschmiede GmbH steht ihr ein pauschaler Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% des Auftragswertes zu. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Solarschmiede GmbH vorbehalten.
10.3 Der Kunde ist zur Kündigung dieses Vertrages wegen Leistungsverzuges seitens der Solarschmiede GmbH oder wegen nicht behebbarer Mängel nur berechtigt, wenn die Solarschmiede GmbH ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und wenn er die Solarschmiede GmbH zuvor schriftlich abgemahnt hat und eine angemessene Frist verstrichen ist, in welcher der gerügte Vertragsverstoß nicht beseitigt worden ist.

11. Lieferung, Termine
11.1 Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche zeitliche Orientierungshilfen, es sei denn, dass sie ausdrücklich als fixe Termine schriftlich vereinbart sind. Die Solarschmiede GmbH behält sich vor, die Spezifikationen des Lizenzproduktes, z. B. an technische Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige Marktanforderungen anzupassen.
11.2 Die Solarschmiede GmbH gewährleistet den einwandfreien Lauf der Software nur auf den von ihr freigegebenen Hardwaresystemen.

12. Gewährleistung
12.1 Die Solarschmiede GmbH übernimmt für eine Zeit von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. der Dokumentation entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
12.2 Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und schriftlich im Auftrag zugesichert wurde.
12.3 Die Solarschmiede GmbH weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen.
12.4 Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und der Solarschmiede GmbH offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.
12.5 Treten Fehler in der Software auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese binnen zwei Wochen schriftlich an die Solarschmiede GmbH zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. Vorlage der Fehlermeldungen) möglich ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der Arbeitsschritte) sichergestellt ist.
12.6 Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, hat der Kunde der Solarschmiede GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde teilt mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Solarschmiede GmbH ist berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Solarschmiede GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
12.7 Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Solarschmiede GmbH drei Nachbesserungsversuche zu. Nach dem dritten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung in angemessenem Umfang geltend machen. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
12.8 Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
12.9 Die Solarschmiede GmbH ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt.
12.10 Hat der Kunde die Solarschmiede GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorliegt oder der geltend gemachte Mangel die Solarschmiede GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Solarschmiede GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Solarschmiede GmbH entstandenen Aufwand zu ersetzen.

13. Haftungs- und Verjährungsbegrenzungen
13.1 Die Solarschmiede GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Solarschmiede GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
13.2 Im Falle einer Inanspruchnahme der Solarschmiede GmbH aus Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
13.3 Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.

14. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Sämtliche Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14.2 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist München.
14.3 Gerichtsstand für beide Teile ist München, die Solarschmiede GmbH ist jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Ansprüche an den Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem ursprünglich von den Parteien beabsichtigten Willenserklärungen der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

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